GESCHLOSSENE ALTERNATIVE INVESTMENTFONDS:

Lukrativ und zunehmend beliebter!


Villingen-Schwenningen im Juni 2019

 

Seit im Jahr 2013 die Gesetze zur Regulierung von Alternativen Investmentfonds verabschiedet wurden, begann für diese Anlageklasse eine neue Zeitrechnung. Mit Hilfe dieser geschlossenen, Alternativen Investmentfonds, ist es privaten Anlegern möglich, die Erfolgsstrategien der Profis nachzuahmen. Notwendig hierfür ist jedoch die Bereitschaft für einen längerfristigen Vermögensaufbau. Vorbei ist die Zeit, als diesen

Anlagenvehikeln ein schlechter Ruf anhing. Die stringente Regulierung, die Trennung von operativem Geschäft und Geldfluss und die ständige Überwachung der Bundesaufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sorgen dafür, dass es einen einheitlichen, gleichermaßen überwachten und regulierten Investmentfondsbegriff gibt. Hierfür wurde ein eigenes Gesetzbuch geschaffen. Das bis dahin bestehende Investmentgesetz ist durch das jetzt gültige Kapitalanlagegesetzbuch abgelöst worden. In diesem neu geschaffenen Kapitalanlagengesetzbuch sind alle Investmentfonds einheitlich geregelt. Ein großer Fortschritt für Anleger und deren Investmentberater.

Der wichtigste Beweggrund für eine Anlage in geschlossene, alternative Investmentfonds ist der einfache Zugang zu attraktiven Sachwerten. Darunter versteht man insbesondere Anlagen in Immobilien unterschiedlicher Immobilienanlageklassen, Private Equity und Infrastrukturprojekte. Gerade die Eigenschaft, die Anlagegelder über einen längeren Zeitraum zu binden, spielt dabei eine große Rolle. Die Zinsen sind nicht nur historisch niedrig, für Sparer sind sie weitestgehend abgeschafft. Es ist also notwendig, dass aus Sparern, Anleger und Investoren werden, welche sich neue Renditequellen erschließen. Gelingt dieser Mentalitätswandel, so hat der Anleger anstelle von Papier mit

aufgedrucktem Wert, einen echten Sachwert als Anlage. Die Längerfristigkeit der Anlage wird mit einer attraktiven Rendite belohnt. Professionelle Anleger nennen dies das Verdienen von Illiquiditätsprämien. Diese Prämien, in Form von höheren Renditen, fallen

bei Vermögenswerten an, die sich nicht vor Ablauf einer definierten Frist wieder veräußern lassen und somit über einen längeren Zeitraum gehalten werden. Dies ist für den privaten Anleger dann sinnvoll, wenn er für sich eine ausreichende Liquiditätsreserve geschaffen hat, möglicherweise zusätzlich noch im offenen Investmentfondsbereich Anlagen getätigt hat und nun schwankungsarme Renditechancen im alternativen Investmentbereich sucht. So wird die nicht mehr gegebene Liquidität dieser Anlage mit der Aussicht auf deutlich höhere Renditen eingetauscht.

Sofern der langfristige Vermögensaufbau also ein Anlageziel ist, gibt es zu professionell verwalteten Sachwertinvestitionen, welche mit überschaubaren Investitionsbeträgen getätigt werden können, keine Alternative. Dies gilt insbesondere dann, wenn positive

Erträge nach Steuern und Inflation erreicht werden sollen. Abhängig vom einzelnen Investment ergeben sich mit diesen interessanten Anlagevehikeln noch steuerliche Vorteile. Im aktuellen Umfeld lassen sich mit geschlossenen, alternativen Investmentfonds, selbst bei einer moderaten Risikobereitschaft, jährliche Erträge von 4 bis 6% nach Kosten erzielen. Ganz legal und ohne jegliche Steuerschlupflöcher.

 

Dass eine solche Investition von einer kompetenten Beratung begleitet wird, ist ebenfalls ein Ergebnis gesetzgeberischer Maßnahmen. So wurden nicht nur die Fondsmanager und die angebotenen Produkte selbst einer stringenten Regulierung unterstellt, auch die

Berater, welche dem Anleger den Zugang zu dieser interessanten Anlageklasse verschaffen, brauchen gesetzlich vorgeschriebene Zulassungen und werden regelmäßig überprüft. Kein Wunder also, dass die Zahl derjenigen Berater, welche über die notwendigen rechtlichen Qualifikationen verfügen, sehr überschaubar ist. Allerdings hat der Anleger somit die Gewähr, dass der Berater, welcher ihn zu einem geschlossenen, alternativen Investmentfonds berät, über eine hohe Kompetenz verfügt und einer permanenten Überwachung unterliegt. Im Sinne von Verbraucherschutz ist dies sehr zu begrüßen.

 

Autor:

Bernhard Stern

Geschäftsführer

STERN CAPITAL GmbH